Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit

Laut Entscheidung des BAG (Bundesarbeitsgericht) ist die gesamte tägliche Arbeitszeit von abhängig Beschäftigten aufzuzeichnen. Damit ist die Aufzeichnungspflicht weitreichender als im Arbeitszeitgesetz vorgesehen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat Antworten zu den häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung hier zusammengefasst.

Kommen Sie als Unternehmer oder Unternehmerin der Aufzeichnungspflicht bereits nach? Oftmals bietet es sich an, eine moderne digitale Lösung zur Zeiterfassung einzurichten. Doch die Implementierung digitaler Zeiterfassungssysteme in bereits bestehende HR-Prozesse kann komplex sein. Gerne beraten und unterstützen wir Sie dabei!

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