Was ist die Entgelttransparenzrichtlinie?
Die neue EU-Entgelttransparenzrichtlinie (EU 2023/970) hat das Ziel, die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern zu schließen und Entgeltdiskriminierung zu verhindern. Sie verpflichtet Unternehmen, mehr Transparenz über Gehälter zu schaffen und sicherzustellen, dass Frauen und Männer für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleich bezahlt werden. Die Richtlinie sieht vor, dass Unternehmen Entgeltunterschiede offenlegen und Maßnahmen ergreifen, wenn eine ungerechtfertigte Lohnlücke festgestellt wird.

Ab wann gilt die Richtlinie für Unternehmen?
Obwohl die Frist zur Umsetzung auf Anfang 2027 verschoben wurde, ergibt es für Unternehmen Sinn, mit ihrem Reporting frühzeitig zu starten. So können sie ausreichend Zeit für die Anpassung interner Prozesse und Systeme einplanen und sicherstellen, dass alle Anforderungen rechtzeitig und vollständig erfüllt werden. Ein frühzeitiger Start ermöglicht zudem, mögliche Herausforderungen frühzeitig zu identifizieren und zu adressieren.
Welche Informationen werden abgefragt?
Für die Entgelttransparenzrichtlinie müssen Unternehmen unter anderem folgende Daten erfassen und auswerten:
- Geschlecht
- Alter
- Berufsbezeichnung/Funktionsgruppe
- Entgelt (Grundgehalt, variable Bestandteile, Zulagen)
- Beschäftigungsumfang (Vollzeit/Teilzeit)
- Betriebszugehörigkeit
- Hierarchieebene
- Arbeitsort
- Vertragsart
Zudem müssen Unternehmen die Entgeltspannbreiten in Stellenanzeigen offenlegen und Beschäftigten Auskunft über die durchschnittliche Entgelthöhe – aufgeschlüsselt nach Geschlecht – geben.
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