qualifizierte Prüfung beim BZSt

qualifizierte Prüfung der USt-ID

Deutsche Unternehmen, die steuerfrei ins Ausland liefern wollen, sollten eine qualifizierte Prüfung der USt-ID (Umsatzsteuer-Identnummer) beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) für ihre ausländischen Kunden durchführen. Nur wenn das BZSt den Firmenname, die Firmenadresse und USt-ID als richtig bestätigt, darf steuerfrei geliefert werden. Kommen deutsche Unternehmen dieser Sorgfaltspflicht nicht nach und stellt sich später heraus, dass z. B. die USt-ID ungültig ist, werden erhebliche Steuernachzahlungen riskiert.

Unirez stellt seinen SAP Business One Kunden eine Erweiterung für die qualifizierte Prüfung zur Verfügung. Über einen Dienst beim BZSt werden Rechnungs- und Lieferadressen geprüft und die zurückgemeldeten Ergebnisse in einer Protokoll-Tabelle gespeichert. So ist bei einer Steuerprüfung ein einfacher Nachweis darüber möglich. weitere Infos

 

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