Kurzarbeitergeld kann künftig bis zu 18 Monate lang bezogen werden. Das Bundeskabinett stimmte in Berlin der Verlängerung der Bezugsfrist zu. Die neue Verordnung soll ab dem 1. Januar 2009 gelten und wird
auf ein Jahr befristet. Die Verlängerung gilt für die Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. Die Maßnahme ist Teil eines umfassenden Konjunkturpakets. Mit der verlängerten Bezugsfrist soll den betroffenen Arbeitgebern geholfen werden, die aktuelle Phase mit Auftragseinbrüchen und schlechter Auftragslage zu überbrücken, ohne die Arbeitnehmer zulasten der Arbeitslosenversicherung entlassen zu müssen. Die Große Koalition hatte das gesetzlich auf sechs Monate befristete Kurzarbeitergeld für das erste Halbjahr 2007 bereits einmal vorübergehend auf 15 Monate verlängert und dies dann auf zuletzt zwölf Monate zurückgenommen. Ab Januar 2009 sollte die Zahlung eigentlich wieder auf sechs Monate begrenzt werden. Quelle: www.tagesschau.de