Integriertes Rechnungswesen ist heute ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Unternehmensführung. Es dient nicht mehr nur der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen an die Finanzbuchhaltung und Anlagenbuchhaltung. Vielmehr bildet das Rechnungswesen die zentrale Sammelstelle aller unternehmensrelevanten Daten. Zusammen mit der Kostenrechnung und geeigneten Analyse- und Controllingwerkzeugen entsteht so ein wichtiges Informations- und Steuerungsinstrument für die Unternehmensführung. Unirez bietet Lösungen für das Rechnungswesen Ihres Unternehmens, die diesen Anforderungen gerecht werden.
Die Unirez GmbH ist autorisierter Vertriebspartner der Veda GmbH, Diamant Software GmbH und der Bechtle AG.
Einnahmen durch die steuerliche Betriebsprüfung 2008
Donnerstag, den 04. Juni 2009 um 10:13 Uhr
Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2008 zu Mehrsteuern von über 14,6 Milliarden Euro geführt.
Gewinnermittlung mit Hilfe elektronischer Steuerprogramme zulässig
Mittwoch, den 29. April 2009 um 14:12 Uhr
Gewerbetreibende dürfen ihre Steuererklärung mit Hilfe eines anerkannten Computerprogramms durchführen. Das Finanzamt kann in solchen Fällen nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster nicht auf der Ausfüllung des amtlichen Vordrucks für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) bestehen (AZ: 6 K 2187/08).
Amtliche Statistik verantwortet 0,7% der Bürokratiekosten von Unternehmen
Donnerstag, den 23. April 2009 um 10:14 Uhr
Wie aus dem zweiten Jahresbericht der Bundesregierung zum Programm „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ hervorgeht, beruhen 0,7% der bei Unternehmen in Deutschland jährlich anfallenden Bürokratiekosten durch Informationspflichten auf amtlichen Statistiken.
Drastisch billigeres Öl und Benzin haben den Preisdruck in Deutschland so stark gedämpft wie seit rund zehn Jahren nicht mehr. Die jährliche Teuerungsrate fiel im März auf 0,5 von 1,0 Prozent im Februar.
Zum Vormonat gaben die Preise sogar um 0,1 Prozent nach, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Lehrlinge müssen die Kosten für ihren Berufsschulweg selbst tragen - es sei denn, ihr Arbeitgeber besteht auf einer bestimmten Ausbildungsstätte. Das geht aus einem am 17.11.2008 in Mainz veröffentlichten