Arbeitnehmer sollen sich verstärkt am Kapital ihrer Unternehmen beteiligen. Das Kabinett billigte am 27.8.2008 einen Gesetzentwurf, der eine stärkere staatliche Förderung für Mitarbeiterbeteiligungen vorsieht.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage und der Steuerfreibetrag für Mitarbeiterbeteiligungen werden erhöht. Zudem sollen neue Mitarbeiterbeteiligungsfonds entstehen, um auch Beschäftigten in kleinen Unternehmen Investments zu ermöglichen. Die Neuregelungen sollen zum 1. April 2009 in Kraft treten. Durch eine Reihe von Regelungen ist sicher gestellt, dass die Mitarbeiterkapitalbeteiligung nicht in Konkurrenz zur betrieblichen oder privaten Altersvorsorge tritt. So ist eine steuerliche Begünstigung nur möglich, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn aus freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers gewährt und nicht auf bestehende oder künftige Ansprüche angerechnet wird. Konkret soll die Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen von 18 auf 20 Prozent angehoben werden. Die Verdienstgrenzen für den Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage sollen auf 20.000 Euro Jahreseinkommen (Verheiratete 40.000 Euro) von derzeit 17.900 Euro (35.800 Euro) erhöht werden. Zudem steigt der steuer- und abgabenfreie jährliche Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss bei Mitarbeiterbeteiligungen von 135 Euro auf 360 Euro. Neu sollen Mitarbeiterbeteiligungsfonds beispielsweise einzelner Branchen entstehen. Für sie gelten strikte Vorgaben. Ein solcher Fonds muss unter anderem 75 Prozent seines Vermögens in den Firmen anlegen, deren Beschäftigte Anteile erwerben Quelle: www.heute.de