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Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand

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Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand geändert werden. Kernpunkte der am 17.6.2010 beschlossenen Gesetzentwürfe sind:

 

  • Die Grundgesetzänderung ermöglicht auch weiterhin die erfolgreiche Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen sowie Fortbestand der Optionskommunen.
  • Das Zusammenwirken von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen wird Regelfall.
  • Bundesweites Zielvereinbarungssystem und Kennzahlenvergleich sowohl für gemeinsame Einrichtungen als auch für Optionskommunen
  • Trägerversammlungen mit klar geregelten Befugnissen, starke Stellung der Geschäftsführer
  • Deutlich verbesserte interne Strukturen (Personalvertretung, Schwerbehindertenvertretung, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, örtliche Beiräte), optierende Kommunen müssen 90 % des Personals der heutigen ARGEN übernehmen
  • Künftig bis zu 110 Optionskommunen (Länder regeln den Verteilschlüssel für die zusätzlichen Plätze), darunter die bestehenden 69 Optionskommunen
  • Die Aufsicht über die Optionskommunen verbleibt bei den Ländern, der Bund erhält Rechtsaufsicht gegenüber den Ländern, soweit in den Optionskommunen Bundesmittel verausgabt werden.
  • Optionskommunen werden in das bundesweite moderne Steuerungssystem eingebunden.

Die dafür erforderliche Grundgesetzänderung finden Sie hier:
www.bmas.de