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Personalwesen aus einer Hand
1967 setzte Unirez eine damals kühne Idee erfolgreich in die Tat um: Elektronische Datenverarbeitung für die Lohn- und Gehaltsabrechnung. Heute bietet Unirez Komplettlösungen für das Personalwesen mit versierter Beratung und etablierter Software.

Die Aufgaben der Personalabteilungen sind in den letzten Jahren umfangreicher und komplexer geworden. Steigende Personalkosten und effizientes Personalmanagement stellen hohe Anforderungen an die Qualifikationen der Verantwortlichen und die eingesetzte Technik. An diesem Schnittpunkt bietet Unirez seit vielen Jahren leistungsstarke und moderne Lösungen für mittelständische Unternehmen. Die Kombination aus Software-Lösungen von Marktführern und qualifizierter Beratung der Unirez bietet unseren Kunden effektives Personalmanagement aus einer Hand.

 

Detailinformationen zum Thema Personalwesen:

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Die Unirez GmbH ist autorisierter Vertriebspartner der P&I / Personal & Informatik AG und der Veda GmbH.



Verlängerung des Zeitraumes für den Bezug von Kindergeld wegen Zivildienstes

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Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Mai 2010 III R 4/10 verlängert sich die Altersgrenze, bis zu der für Kinder in Ausbildung Kindergeld gewährt wird, auch dann um die gesamte Dauer der Zivildienstzeit, wenn der Dienst nicht an einem Monatsersten begonnen hat und deshalb im ersten Monat des Dienstes noch Kindergeld bezogen worden ist.

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Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand

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Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts muss die Arbeitslosenbetreuung aus einer Hand geändert werden. Kernpunkte der am 17.6.2010 beschlossenen Gesetzentwürfe sind:

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Dumpinglöhne als Straftat

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Weil er Putzfrauen mit Stundenlöhnen unter einem Euro abgespeist hat, muss ein Reinigungsunternehmer 1000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Summe ist wenig spektakulär, wohl aber das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29.6.2010. Es bewertete das Unterschreiten eines allgemeinverbindlichen Mindestlohns als Straftat und nicht wie bisher üblich als Ordnungswidrigkeit. Gericht, Staatsanwaltschaft und Gewerkschaften maßen dem Richterspruch daher bundesweite Bedeutung zu. Nach allem was man wisse, habe noch nie ein deutsches Gericht so geurteilt.

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Gericht hebt Kündigung wegen zweiter Heirat auf

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Wegen Verstoßes gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre war vergangenes Jahr einem Chefarzt (48) eines kirchlich geführten Krankenhauses gekündigt worden. Der Professor hatte sich im März 2008 scheiden lassen und eine Assistenz-Ärztin geheiratet. Im ersten Prozess um den Rauswurf wegen der Neu-Ehe hatte der Arzt vor einem Jahr gesiegt. Auch das Landesarbeitsgericht (LAG) erklärte die Kündigung gestern für unwirksam. Der Arzt muss weiter beschäftigt werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Az: 5 Sa 996/09)

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Kinderbetreuungskosten eines alleinerziehenden Betriebsratsmitglieds

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Der Arbeitgeber muss im erforderlichen Umfang die Kosten erstatten, die einem alleinerziehenden Betriebsratsmitglied während einer mehrtägigen auswärtigen Betriebsratstätigkeit durch die Fremdbetreuung seiner minderjährigen Kinder entstehen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 7 ABR 103/08).

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