Der Bundesrat hat am 6.7.2007 ein neues Gesetz zur Bekämpfung von Computerkriminalität verabschiedet. Damit sollen vor allem Lücken bei der Computersabotage geschlossen werden. Das klingt gut, wäre da
nicht der umstrittene Paragraf 202c. Bestraft werden soll künftig auch das Herstellen, Überlassen, Verbreiten oder Verschaffen so genannter "Hacker-Tools", die darauf angelegt sind, "illegalen Zwecken zu dienen". Zahlreiche IT-Experten und Branchenverbände halten diesen "verschärften Hacker-Paragrafen" jedoch nicht nur für überflüssig, sondern sogar für kontraproduktiv im Kampf gegen Computerkriminalität. Sie argumentieren, dass legitime Werkzeuge, die Administratoren zur Sicherung ihrer eigenen Systeme brauchen, sich nicht von denen unterscheiden, die Kriminelle zum Einbruch in Rechner verwenden. Quelle: www.tagesschau.de