Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss der Kunde während des Downloads unmissverständlich einen Hinweis erhalten, sobald seine monatlichen Ausgaben für Datenroamingdienste 50 Euro überschreiten. Eine Fortsetzung des Downloads ist dann nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden möglich. Ansonsten muss der Betreiber die Verbindung kappen bzw. darf den Ladevorgang nicht weiter in Rechnung stellen.
Die Roaming-Verordnung, deren Rechtsgültigkeit am 8. Juni 2010 vom Europäischen Gerichtshof endgültig bestätigt wurde, läuft noch bis Mitte 2012. Sie enthält unter anderem feste Preisobergrenzen für Handy-Gespräche und SMS im europäischen Ausland. Ihre Durchsetzung wird von der EU-Kommission überwacht.
Quelle: www.bmwi.de



