Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Nachweis für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen

E-Mail Drucken PDF
Liefert ein Unternehmer seine Waren in Mitgliedstaaten der Europäischen Union, muss er den Verbleib der Waren innerhalb Europas nachweisen. Nur dann kann er von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit werden, erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil (AZ: V R 71/05). Im verhandelten Fall lieferte ein Händler Fahrzeuge nach Frankreich. Da er den Beweis für den innergemeinschaftlichen Verbleib der Autos nicht erbracht hatte, ging das Finanzamt von einem umsatzsteuerpflichtigen Verkauf aus. Der BFH teilte diese Meinung und verwies auf die geltenden Vorschriften, die die Nachweispflicht genau regelten. Der Verkäufer müsse eine Empfangsbestätigung des Käufers und dessen Versicherung über den Verbleib der Ware innerhalb der Europäischen Union vorlegen. Liege ein solcher Nachweis nicht vor, seien damit die Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung nicht erfüllt. Die Umsatzsteuerpflicht könne ohne einen solchen Beweis nur dann erlassen werden, wenn objektiv zweifelsfrei feststehe, dass es sich um eine Lieferung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft handelt.