Neu ist die Einführung von sogenannten Mitarbeiterbeteiligungs-Fonds. Neben der direkten Beteiligung am eigenen Unternehmen, sollen künftig auch Geldanlagen in diesen speziellen Fonds förderwürdig sein. Konkret heißt das: Mitarbeiter können sich an branchenspezifischen Fonds direkt beteiligen, also Anteile erwerben. Die Fonds sind dann verpflichtet, spätestens nach drei Jahren 60 Prozent ihres Vermögens in Unternehmen zu investieren, von deren Mitarbeitern das Geld kommt.
Nimmt der Gesetzentwurf im Bundesrat die letzten parlamentarischen Hürden, tritt das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz am 1. April 2009 in Kraft.
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