Das Bundesfinanzministerium hat die Neuregelung für 2007 bekanntgegeben: BMF-Schreiben vom 28. Dezember 2005 - IV C 5 - S 2334 - 113/05 - (BStBl I S. 1063) Mahlzeiten, die arbeitstäglich unentgeltlich
oder verbilligt an die Arbeitnehmer abgegeben werden, sind mit dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsent-gelt (Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV) zu bewerten. Dasselbe gilt für Mahl-zeiten zur üblichen Beköstigung anlässlich oder während einer Auswärtstätigkeit oder im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die Sachbezugswerte ab Kalenderjahr 2007 sind durch die Sozialversicherungsentgeltverordnung vom 21 Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) festgesetzt worden. Hiernach beträgt der Wert für Mahlzeiten, die ab Kalenderjahr 2007 gewährt werden, einheitlich bei allen Arbeitnehmern in allen Ländern a) für ein Mittag- oder Abendessen 2,67 Euro, b) für ein Frühstück 1,50 Euro. Im Übrigen wird auf R 31 Abs. 7 und 8 LStR 2005 hingewiesen. Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht (Zuordnung ESt-Kartei: § 8 EStG Fach 1).