Die Europäische Kommission hat am 6. Dezember 2006 das Investitionszulagengesetz (InvZulG) 2007 vom 15. Juli 2006 (BGBl I S. 1614) vollständig genehmigt. Mit der Genehmigung tritt das InvZulG 2007 in Kraft.
Damit kann die Förderung von Erstinvestitionsvorhaben, mit denen der Investor nach dem 20. Juli 2006 begonnen hat, in den neuen Ländern und Teilen des Landes Berlin in den Jahren 2007 bis 2009 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. Die Investitionszulage konzentriert sich als regionale Beihilfe auf das verarbeitende Gewerbe sowie die produktionsnahen Dienstleistungen und fördert erstmalig auch das Beherbergungsgewerbe. Das jährliche Fördervolumen der Investitionszulage wird rund 580 Mio. Euro betragen. Quelle: www.bundesfinanzministerium.de/