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Wirksame Kündigung auch bei falscher Sozialauswahl

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Fehler bei der Sozialauswahl heben nicht gleich die Gültigkeit aller Kündigungen auf. In einem Grundsatzurteil verringerte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die Konsequenzen solcher Fehler für Arbeitgeber (AZ: 2 AZR 81/05). Bisher waren bei einer fehlerhaften Sozialauswahl alle ausgesprochenen Kündigungen unwirksam. Mit seiner aktuellen Entscheidung änderte das BAG seine bisherige Rechtsprechung und kippte das sogenannte Domino-Prinzip. Bei betriebsbedingten Entlassungen eines Teils der Belegschaft muss der Arbeitnehmer unter seinen Mitarbeitern nach sozialen Gesichtspunkten eine Auswahl treffen. Für bestimmte Kriterien (insbesondere Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Behinderungen) werden Punkte verteilt. Die Arbeitnehmer mit der geringsten Punktezahl sind dann von den Entlassungen betroffen. Bisher galten nach dem Domino-Prinzip allerdings alle ausgesprochenen Kündigungen als ungültig, wenn durch einen Fehler bei der Punkteermittlung auch nur ein einziger Arbeitnehmer unberechtigterweise von der Kündigung ausgenommen wurde. Können Arbeitgeber künftig nachweisen, dass ein Arbeitnehmer auch bei richtiger Erstellung der Punkteliste entlassen worden wäre, sind die Kündigungen nicht mehr wegen der fehlerhaften Sozialauswahl unwirksam.