Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Kein Versicherungsschutz bei grob fahrlässig verursachtem Unfall

E-Mail Drucken PDF
Wenn ein Arbeitnehmer auf dem Weg zum Arbeitsplatz durch grobe Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, hat er keinen Anspruch auf eine Verletztenrente. Das geht aus einem Urteil des hessischen Landessozialgerichts (LSG) in Darmstadt hervor (AZ: L 3 U 99/05). Im verhandelten Fall hatte ein Arbeitnehmer geklagt, der auf dem Weg zur Arbeit unter gefährlichen Bedingungen eine Fahrzeugkolonne überholt und dabei einen schweren Unfall verursacht hatte. Der Mann hatte sein Überholmanöver in Dunkelheit in einer Kurve und kurz vor einer Bergkuppe begonnen und prallte dabei mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammen. Dessen Fahrerin wurde schwer verletzt. Der Kläger wurde daraufhin wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Die Berufsgenossenschaft lehnte deshalb Entschädigungsleistungen für den Unfall ab. Zu Recht, entschied das LSG: Der Unfall sei durch grob fahrlässiges und rücksichtsloses Verhalten verursacht worden. Dadurch sei der Wegeunfallschutz erloschen. Das Verhalten des Mannes sei vergleichbar mit einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, bei der ebenfalls der Unfallschutz aufgehoben sei.