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Neuregelung der Hinzuverdienstanrechnung bei Sozialhilfebezug

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16 Jahre nach der deutschen Einheit wird der Sozialhilfesatz in Ostdeutschland auf 345 Euro (Westniveau) angehoben. Mit der Ost-West-Angleichung wurde gleichzeitig eine Kappungsgrenze für Hinzuverdienstmöglichkeiten eingeführt. Wenn der Verdienst 50 Prozent über dem Regelsatz liegt, wird das Einkommen oberhalb dieser Grenze nicht mehr - wie bisher - nur zu 30 Prozent, sondern im vollen Umfang angerechnet. Der Bundestag verabschiedete dies am 20.10.2006. Der Bundesrat muss dieser Regelung noch zustimmen. Quelle: www.heute.de