Wehrpflichtige müssen ab dem 1. Juli nur noch ein halbes Jahr zur Bundeswehr, auch der Zivildienst dauert künftig nur noch sechs statt neun Monate. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Diese umstrittene Reform verabschiedete der Bundestag am 18.6.2010.
Der Zivildienst, der laut Grundgesetz als Ersatzdienst an die Dauer des Wehrdienstes gekoppelt ist, kann künftig freiwillig um mindestens drei bis höchstens sechs Monate aufgestockt werden. Der Antrag auf freiwillige Verlängerung kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Bei der Bundeswehr wird es auch nach der Neuregelung weiterhin möglich sein, nach dem sechsmonatigen Grundwehrdienst den Wehrdienst freiwillig auf bis zu 23 Monate zu verlängern.
Quelle: www.tagesschau.de