Der Zivildienst wird ebenso auf 6 Monate verkürzt. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Option, den Zivildienst freiwillig um mindestens drei und höchstens sechs Monate zu verlängern. Alle Zivildienstleistenden, die ab 1. Dezember 2010 ihren Dienst beginnen, leisten nur noch einen sechsmonatigen Dienst. Zivildienstleistende, die am 31. Dezember 2010 sechs Monate oder länger Dienst geleistet haben, scheiden mit Ablauf dieses Tages aus. Sie können aber auf eigenen Wunsch und Antrag auch noch neun Monate Dienst zu den bisherigen Bedingungen leisten.
Die wichtigsten Neuerungen zum Zivildienst:
Der Antrag auf freiwillige Verlängerung kann frühestens zwei Monate nach Dienstantritt beim Bundesamt für den Zivildienst gestellt werden. Dieses Engagement kann jederzeit beendet werden.
Während der freiwilligen Verlängerung sind die jungen Männer genauso gut sozial abgesichert, wie in den sechs Monaten des Pflichtdienstes. Für sie gilt auch in dieser Zeit weiterhin das Arbeitsplatzschutzgesetz.
Der Sold entspricht dem Sold eines Zivis nach jetzigem Recht in den letzten Dienstmonaten (Soldgruppe 3). Dazu kommen Sachleistungen, insbesondere Unterkunft und Verpflegung, die ggf. ausgezahlt werden. Außerdem kann die Dienststelle einen Soldzuschlag zahlen.
Innerhalb des Pflichtdienstes wird künftig Urlaub von einem Tag pro Monat, also insgesamt sechs Tagen, gewährt. Bei einer freiwilligen Verlängerung beträgt der Urlaubsanspruch weiterhin für jeden Dienstmonat 1/12 des Jahresurlaubs von Soldaten. Aus Gleichbehandlungsgründen folgt der Zivildienst hier dem Wehrdienst.
Quelle: www.bmfsfj.de
Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: www.zentralstelle-kdv.de


