Das Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 % reduzieren können, dabei aber 75 % ihres Gehalts beziehen. Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen aber weiterhin nur 75 % des Gehalts, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Dabei soll es möglich sein, schon im Vorfeld Zeit für die Pflegephase auf einem Wertguthaben anzusparen. Reicht das Guthaben nicht für die volle Pflegezeit aus, leistet der Arbeitgeber eine Lohnvorauszahlung. Für den Fall, dass Mitarbeiter nach der Pflegezeit nicht wieder in den Job zurückkehren, wurde ein Konzept erarbeitet, das während der Pflegephase gewährte Lohnvorauszahlungen gegen Lebensrisiken absichert: Der Arbeitnehmer soll mit Beginn der Pflegezeit eine Versicherung abschließen, die lediglich geringe Prämien erfordert und mit dem letzten Tag der Lohnrückzahlungsphase endet. Außerdem sollen die Unternehmen Finanzierungshilfen für Lohnvorauszahlungen erhalten.
Quelle: www.bmfsfj.de


