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Nebenleistungen zu Übernachtungsumsätzen

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Der BFH hat mit Urteil vom 15. Januar 2009 - V R 9/061 - entschieden, dass es sich bei der Verpflegung von Hotelgästen um eine Nebenleistung zur Übernachtung handelt, die als Teil der Gesamtleistung am Ort des Hotels nach § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG (seit 1. Januar 2010 § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG) steuerbar ist. Als Konsequenz des BFH-Urteils vom 15. Januar 2009 V R 9/06 ist nun das BMF-Schreiben vom 4. Mai 2010 - IV D 2 - S 7100/08/10011 :009 - (2010/0323351) zu beachten. Das BFH-Urteil vom 15. Januar 2009 - V R 9/06 - ist bezüglich der Aussage, dass die Verpflegungsleistung eine Nebenleistung zur Übernachtungsleistung ist, nicht über den Einzelfall hinaus anzuwenden.


Das BMF-Schreiben finden Sie hier:
www.bundesfinanzministerium.de