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Pflegekommission einigt sich auf einen Pflegemindestlohn

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Die Pflegekommission im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums hat sich auf eine Empfehlung zum Erlass eines Mindestlohns in der Pflegebranche geeinigt. Die Einigung sieht einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro im Westen und 7,50 Euro im Osten ab Inkrafttreten (frühestens 1.7.2010) vor.

Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen. Ab 1.1.2012 auf 8,75 Euro im Westen bzw. 7,75 Euro im Osten. Ab 1.7.2013 auf 9,00 Euro im Westen bzw. 8,00 Euro im Osten.

Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission gelten für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).

Quelle: www.bmas.de