Ab 2012 sollen die Mindestlöhne dann schrittweise ansteigen. Ab 1.1.2012 auf 8,75 Euro im Westen bzw. 7,75 Euro im Osten. Ab 1.7.2013 auf 9,00 Euro im Westen bzw. 8,00 Euro im Osten.
Der Pflegemindestlohn soll nach dem Willen der Kommission gelten für Betriebe oder selbstständige Betriebsteile, die überwiegend ambulante, teilstationäre oder stationäre Pflegeleistungen erbringen. Er soll gültig sein für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die überwiegend Grundpflegeleistungen nach SGB XI erbringen, nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer. In der Pflegebranche arbeiten rund 810.000 Menschen, davon etwa 560.000 in der Grundpflege nach SGB XI (z.B. Körperpflege, Ernährung, Mobilität).
Quelle: www.bmas.de


