Mit diesem Urteil entschied das LAG zugunsten einer Arbeitnehmerin. Während eines vertraulichen Gesprächs mit einer Auszubildenden hatte sie sich kritisch über den Firmeninhaber und das Betriebsklima geäußert. Der Arbeitgeber hatte von der Unterhaltung erfahren und die Mitarbeiterin fristlos wegen übler Nachrede und Beleidigung entlassen. Der Unternehmer habe keinen Anlass für eine Kündigung gehabt, erklärte das LAG. Grundsätzlich könne eine Ehrverletzung eine fristlose Entlassung rechtfertigen. In einem vertraulichen Gespräch gemachte Äußerungen seien jedoch vom Recht auf Privatsphäre geschützt.


