Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Partnermonate beim Elterngeld sind rechtens

E-Mail Drucken PDF

Eltern, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, können nur dann insgesamt 14 Monate Elterngeld erhalten, wenn beide Partner mindestens zwei Monate lang von dieser Leistung Gebrauch machen. Doppelt Alleinerziehende können beantragen, die normale Bezugszeit von zwölf auf 14 Monate zu verlängern. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen entschied kürzlich, dass diese gesetzliche Regelung nicht gegen das Grundgesetz verstößt (AZ: L 13 EG 27/09).

Eine verheiratete Mutter hatte vor Gericht argumentiert, Alleinerziehende und Patchwork-Familien würden durch diese Regelung bevorzugt behandelt. Der Gesetzgeber verletze hier die Verfassung, die den Schutz von Ehe und Familie vorschreibt. In seiner Urteilsbegründung argumentierte das LSG hingegen, das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot schreibe vor, Alleinerziehende nicht zu benachteiligen. Deshalb habe der Gesetzgeber verheirateten Eltern, Patchwork-Familien und Alleinerziehenden die gleiche Höchstdauer von 14 Monaten Elterngeld ermöglicht. Ebenso konnten die Richter keine Benachteiligung verheirateter Eltern gegenüber Patchwork-Familien feststellen. Die Regelung zum Elterngeld zwinge Eltern nicht zu einer bestimmten Ausgestaltung des Familienlebens, sondern mache lediglich ein Angebot.