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Kabinett beschließt Gesetzesentwurf mit Entlastungen für Familien und Unternehmen

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Bereits zum 1. Januar 2010 soll das Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft treten. Die Bundesregierung entlastet mit dem steuerlichen Sofortprogramm vor allem Familien.

  • Die Kinderfreibeträge für jedes Kind werden angehoben. Statt 6.024 Euro sollen sie ab dem Veranlagungszeitraum 2010 insgesamt bei 7.008 Euro liegen.
  • Zugleich wird das Kindergeld erhöht. Es steigt für jedes Kind um 20 Euro. Für das erste und zweite Kind soll es damit statt 164 Euro 184 Euro geben, für das dritte 190 Euro, ab dem vierten Kind 215 Euro.

Des Weiteren sollen Hoteliers und Gastronomen sowie ihre Gäste von einem niedrigeren Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen profitieren. Der Steuersatz wird auf sieben Prozent abgesenkt.
Der Gesetzentwurf liegt nun vor und ist auf dem Weg durch die Instanzen. 

Weitere Informationen zum Stand der Gesetzgebung finden sie hier:

www.bundesfinanzministerium.de