Ein Arbeitnehmer kann im Moment nicht mehr in seinem Beruf als Maschinenführer arbeiten. Seit längerer Zeit leidet er unter epileptischen Anfällen, die das Arbeiten so gut wie unmöglich machen. Vom Arzt ist er bis auf Weiteres krankgeschrieben. Wann er wieder arbeiten kann, ist zurzeit völlig unklar. Sein Arbeitgeber kündigt an, den Arbeitnehmer nicht mehr in seiner bisherigen Funktion weiter zu beschäftigen. Eine Heilung der Krankheit sei schließlich nicht sehr wahrscheinlich. Weil er aber auch keine andere Verwendung für ihn habe, müsse er ihm kündigen. Das durfte er entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.


