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Lange Krankheit kann Kündigung rechtfertigen

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Es muss nicht sicher sein, dass der Mitarbeiter tatsächlich nicht mehr ganz gesund wird. Eine für die nächsten zwei Jahre bestehende Negativprognose aus medizinischer Sicht ist für eine sozial gerechtfertigte Kündigung völlig ausreichend. Notwendig ist aber der Nachweis des Arbeitgebers, dass er keine andere Verwendungsmöglichkeit für den Betroffenen hat. (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz Az.: 9 Sa 683/08)

Ein Arbeitnehmer kann im Moment nicht mehr in seinem Beruf als Maschinenführer arbeiten. Seit längerer Zeit leidet er unter epileptischen Anfällen, die das Arbeiten so gut wie unmöglich machen. Vom Arzt ist er bis auf Weiteres krankgeschrieben. Wann er wieder arbeiten kann, ist zurzeit völlig unklar. Sein Arbeitgeber kündigt an, den Arbeitnehmer nicht mehr in seiner bisherigen Funktion weiter zu beschäftigen. Eine Heilung der Krankheit sei schließlich nicht sehr wahrscheinlich. Weil er aber auch keine andere Verwendung für ihn habe, müsse er ihm kündigen. Das durfte er entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.