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Trainee-Programm verlängert Kindergeldanspruch

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Wenn dem Abschluss eines Hochschulstudiums ein Trainee-Programm folgt, dann haben die Eltern des Trainees weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Laut einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster handelt es sich dabei um eine "Vervollkommnung und Abrundung von erworbenen Erkenntnissen" im Rahmen einer regulären Berufsausbildung. (AZ: 4 K 4113/07 Kg)

Eine Studentin hatte nach Abschluss ihrer Magisterprüfung ein längeres Trainee-Programm im Marketingbereich eines Verlagsunternehmens absolviert. Für diese Zeit hatte die Familienkasse ihren Eltern kein Kindergeld gezahlt, weil sie diese Tätigkeit nicht zu einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Einkommensteuergesetzes zählen wollte. Nach Ansicht des Finanzgerichts gehört ein Trainee-Programm zur Berufsausbildung, wenn es die zukünftige Arbeit des Trainees fördert. Entscheidend seien dabei sein Einsatz in künftig relevanten Sachgebieten und eine Bezahlung, die einem Lehrlingseinkommen entspricht. Außerdem müsse der Teilnehmer einem Ausbilder unterstellt sein.