Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Anschaffungskosten für Firmenwagen können begrenzt werden

E-Mail Drucken PDF

Das Finanzamt kann die Anschaffungskosten für Firmenwagen auf einen Höchstwert begrenzen. In diesem Fall kann ein Unternehmer nicht mehr den vollen Betrag für den Kauf der Autos steuerlich absetzen, entschied das Finanzgericht Saarland in Saarbrücken. (AZ: 1 K 2011/04)

Ein Arzt hatte geklagt, weil das zuständige Finanzamt die Anschaffungskosten für seine beiden Firmenwagen nicht in voller Höhe anerkannt hatte. Da es sich bei beiden Autos um sehr hochwertige Fahrzeuge handelte, hatten die Finanzbeamten einen Höchstwert von 50.000Euro festgelegt. Außerdem hatte die Behörde den privaten Nutzungsanteil des Arztes erhöht. Das Finanzgericht urteilte im Sinne des Finanzamts. Der Unternehmer habe offensichtlich eine private Neigung zu besonders teuren Autos. Die Finanzbehörde habe deshalb zu Recht die Absetzbarkeit der Anschaffungs- und Nutzungskosten nur eingeschränkt zugelassen. Mit seinem rechtskräftigen Urteil entschied das Gericht bewusst nicht gemäß der bisherigen Rechtsprechung.