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Kurzarbeit und Konjunkturpaket II

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Durch das Konjunkturpaket II wurde festgelegt, dass dem Arbeitgeber neben KUG-Geld zusätzlich ‚pauschalierte KUG-SV-Beiträge’ erstattet werden. Sofern kurzarbeitende Mitarbeiter an keiner Qualifizierungsmaßnahme teilnehmen, erfolgt eine 50%ige Erstattung. Sofern eine Qualifizierungsmaßnahme stattfindet, erfolgt eine 100%ige Erstattung.

Bei den Qualifizierungsmaßnahmen werden unterschieden ‚betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen ohne ESF-Förderung’ und ‚Qualifizierungsmaßnahme die aus dem Europäischen Sozialfond ESF gefördert werden’. Bei den ESF geförderten Qualifizierungsmaßnahme wird noch unterschieden, ob Zielgebiet 1, Zielgebiet 2 oder Übergangsgebiet betroffen sind.

Wichtig ist, die erstattungsfähigen KUG-SV-Beiträge werden pauschaliert auf der dafür geänderten Kurzarbeitsliste ermittelt. Es geht nicht um die tatsächlich an die Krankenkassen abgeführten KUG-SV-Beiträge. Vielmehr wird je KUG-Liste gerechnet Sollentgelt minus Istentgelt multipliziert mit 80% und davon ergeben dann bei 50% Erstattung 19,6% oder bei 100% Erstattung 39,2% die pauschalierten erstattungsfähigen KUG-SV-Beiträge. Es ist dabei künftig je ‚KUG-Bereich und Art der Qualifizierungsmaßnahme’ eine separate KUG-Liste zu erstellen. Pauschalierung bedeutet es wird vernachlässigt wenn ein Mitarbeiter KUG-Krank hat. Hingegen wird das Soll/Istentgelt nur auf die RV-Beitragsbemessungsgrenze begrenzt einbezogen. Soll- und Istentgelt werden zum Zweck der Berechung der pauschalierten KUG-SV-Beiträge künftig auf der KUG-Liste summiert. Für die neue KUG-Liste muss der Arbeitgeber die Art stattfindender Qualifizierungsmaßnahmen je kurzarbeitendem Mitarbeiter festhalten.

Die Neuerung ist für die Praxis, insbesondere wegen der rückwirkenden Inkraftsetzung, nämlich ab 02.2009, eine Herausforderung. Die Bundesarbeitsagentur muss die neue Liste inklusive der Erläuterungen schnellstens offiziell zur Verfügung stellen. Softwarehäuser müssen schnellstens realisieren und ausliefern. Arbeitgeber müssen schnellstens auf die neue Liste umstellen, möglichst ab Abrechnung 02.2009. Sofern dies nicht möglich ist, kann es Probleme mit der Arbeitsagentur geben. Wahrscheinlich wird diese eine erneut erstellte neue KUG-Liste für 02.2009 fordern, wenn zuerst die alte Liste geliefert wird.

Umsetzung in P&I Loga:
Die neue KUG-Liste wird derzeit umgesetzt und nach Fertigstellung mit Release 9.3 (Mitte März 2009) aber auch als Update für Release 9.0 zur Verfügung gestellt. Die P&I AG realisiert die neue KUG-Liste zügig. Gewisse gesetzliche Unsicherheiten verzögern die Fertigstellung. Qualifizierungsmaßnahmen sind künftig je Mitarbeiter über die Maske ‚Standort Bereiche‘, wo schon immer der KUG-Bereich je Mitarbeiter erfasst werden kann, festzuhalten. Dies im Feld Geschäftsbereich wenn nicht auf Release 9.3 umgestellt wird oder im neuen Feld Qualifizierungsmaßnahme ab Release 9.3. Wird nicht auf Release 9.3 umgestellt und sind Qualifizierungsmaßnahmen zu erfassen, muss der Anwender für das Feld Geschäftsbereich mögliche Qualifizierungsmaßnahmen als X-Literal einrichten, genaue Vorgaben erfolgen in der Information zum Update.

P&I LOGA KUG-Tabelle: Eine weitere Unsicherheit hinsichtlich Kurzarbeit, in dem Fall hinsichtlich der KUG-Tabelle 2009, ergibt sich durch die neue Lohnsteuerformel welche das Konjunkturpaket II ebenfalls rückwirkend ab 01.2009 bringt (siehe oben). Es ist nicht entschieden, dass die KUG-Tabelle 2009 angepasst wird. Das heißt, dass wegen KUG zwei Lohnsteuerformeln 2009, die von Dezember 2008 und die inklusive Konjunkturpaket II, im Programm vorzuhalten sind.