Informationen zur Umsetzung in P&I Loga
Am 4.3.2009 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium den amtlichen Programmablaufplan Lohnsteuer 2009 inklusive Konjunkturpaket II (Steuerentlastung). Der amtliche Lohnsteuerrechner 2009 ist natürlich wie Personalabrechnungssoftware noch anzupassen. Durch ein BMF-Schreiben wurde die neue Lohnsteuerformel 2009 als rückwirkend ab 01.2009 gültig erklärt.
Die neue Lohnsteuerroutine 2009 wird von P&I noch mit Release 9.3 (Mitte März 2009) und auch als Update für Release 9.0 zur Verfügung gestellt. Anwender müssen nach Einsatz der neuen Programmversion mit neuer LST2009 eine generelle Rückrechnung ab 01.2009 durchführen. Durch die Rückwirkende Inkraftsetzung drückt der Gesetzgeber aus, die neue Lohnsteuerroutine soll ab 01.2009 eingesetzt sein. Das erfordert eine Rückrechnung ab 01.2009. In die Abwicklung durch den Arbeitgeber mischt sich der Gesetzgeber nicht ein. Ob der Arbeitgeber diese Rückrechnung mit der Märzabrechnung 2009 oder später durchführt, ist in dessen Verantwortung. Führt ein Arbeitgeber keine generelle Rückrechnung zum Einsatz der neuen LST2009 ab 01.2009 durch, widerspricht dies den Vorgaben des Gesetzgebers. Wird in dem Fall in Einzelfällen aus andern Gründen eine Rückrechnung ab 01.2009 durchgeführt, erfolgt dabei selbstverständlich auch die Korrektur der Lohnsteuer. Das ist zwingend da die neue Lohnsteuerformel ab 01.2009 gilt. Ohne generelle Rückrechnung auf 01.2009 kommt die neue Lohnsteuerformel nicht garantiert ab 01.2009 zum Einsatz. Auf den Lohnsteuerjahresausgleich 2009 kann man sich nicht verlassen, da dieser in vielen Fällen ausgeschlossen ist. Auch möchte der Gesetzgeber ja erreichen dass die Steuerentlastung möglichst schnell wirkt.


