Ein Arbeitgeber kann einen Antrag auf Altersteilzeit nicht wegen zu hoher Kosten ablehnen. Auch der Mangel an fachlich qualifizierten neuen Mitarbeitern ist laut Bayerischem Landesarbeitsgericht (LAG)
in München kein Ablehnungsgrund (AZ: 6 Sa 1222/06). Im verhandelten Fall hatte eine Buchhaltungsangestellte ihren Arbeitgeber verklagt, weil das Unternehmen die ihr tarifvertraglich zustehende Altersteilzeitarbeit ablehnte. Zur Begründung erklärte der Arbeitgeber, er könne die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten nicht tragen. Auch könne er die Mitarbeiterin nicht problemlos ersetzen, neue Arbeitskräfte seien schwer zu finden. Diese Argumentation ließ das LAG nicht zu. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Betriebsrat hätten dem Tarifvertrag zugestimmt, der das Recht auf Altersteilzeit regelt. Der Tarifvertrag sehe die Möglichkeit einer Antragsablehnung nur aus dringenden betrieblichen Gründen vor. Beiden Parteien sei bekannt gewesen, dass eine Altersteilzeit Mehrkosten verursachen würde. Die Betriebsleitung dürfe sich nun nicht einseitig von dem Vertrag lösen. Angesichts der aktuellen Arbeitsmarktsituation könne sich der Arbeitgeber auch nicht auf einen Mangel an Arbeitskräften berufen. Der Antrag der Klägerin auf Teilzeitarbeit müsse genehmigt werden, so die Richter.