Der Deutsche Bundestag hat am 29.6.2006 das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beschlossen. Es soll am 1. August 2006 in Kraft treten. Der Bundesrat wird sich am 7.7.2006 voraussichtlich abschließend
damit befassen. Mit diesem Gesetz kommt Deutschland seiner Verpflichtung nach, vier Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft zum Schutz vor Diskriminierung in nationales Recht umzusetzen. Die Richtlinien betreffen verschiedene Bereiche unserer Rechtsordnung - der Schwerpunkt liegt im Bereich von Beschäftigung und Beruf, die Bestimmungen gelten gleichermaßen etwa für Arbeitnehmer, Auszubildende oder für den öffentlichen Dienst. Betroffen ist aber auch das Zivilrecht, also Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen - insbesondere Verträge mit Lieferanten, Dienstleistern oder Vermietern. Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesjustizministerium.de