Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Kühler Empfang für Zuspätkommer

E-Mail Drucken PDF
Bei Wintereinbruch ist Stau auf dem Arbeitsweg vorprogrammiert - und für verspätete Arbeitnehmer Ärger mit dem Chef. Schnee und Sturm sind keine Ausrede. Zum Leidwesen der Zuspätkommenden haben Arbeitgeber das Recht auf ihrer Seite, denn schneeglatte Straßen rechtfertigen keinen verspäteten Dienstbeginn. Die Angestellten tragen das so genannte Wegerisiko - den Arbeitgeber interessiert nicht, wie seine Angestellten den Weg zur Arbeit bewältigen. Wenn sie wegen verschneiter Straßen erst nach Dienstbeginn oder möglicherweise überhaupt nicht an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, verletzen sie ihren Teil des Arbeitsvertrags. Wer nicht da ist, bringt keine Leistung: Daher braucht der Arbeitgeber für die Fehlzeit auch keinen Lohn bezahlen (vgl. § 326 Abs. 1 BGB). Den Anspruch auf Lohn verliert der Angestellte auch, wenn er zu spät kommt, obwohl er rechtzeitig zur Arbeit aufgebrochen ist. Quelle