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Flexi-II-Gesetz mit letzen Änderungen verabschiedet

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Der Bundestag hat am 13.11.2008 das "Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen und zur Änderung anderer Gesetze" (Flexi-II-Gesetz) mit letzten Änderungen verabschiedet. Die Neuregelungen, in deren Mittelpunkt Regelungen zu Zeitwertkontenmodellen stehen, werden zum 1.1.2009 in Kraft treten. Buchstäblich in letzter Minute beschloss der zuständige Ausschuss am Vorabend der Abstimmung noch Änderungen am bisher bekannten Gesetzesentwurf. Die Möglichkeit, Wertguthaben sozialversicherungsfrei in die betriebliche Altersversorgung (bAV) zu überführen, wurde gestrichen. Aus der Begründung geht hervor, dass diese Möglichkeit in der Praxis teilweise sehr exzessiv genutzt wurde. Eine zunehmende Anzahl an Wertguthaben würde entgegen der gesetzlichen Intention ausschließlich geführt, um sie später in die bAV zu überführen. Außerdem könne man auf diese Weise klarer zwischen bAV und Wertkonten trennen. Ausgenommen von dieser Änderung sind bestehende tarifliche Vereinbarungen. Sie können weiter wie bisher umgesetzt und bei entsprechender Vereinbarung für eine Überführung in die bAV genutzt werden. Ein Bestandsschutz hinsichtlich der beitragsfreien Verwendung ist lediglich für Zeitwertkontenvereinbarungen vorgesehen, die vor der letzten Lesung im Bundestag geschlossen wurden. Künftig sollen Wertguthaben, die Arbeitnehmer in einem Langzeitarbeitskonto ansparen, bereits gegen Insolvenz geschützt sein, wenn sie die Höhe des einfachen monatlichen Bezugsrahmens erreicht haben. Im ursprünglichen Entwurf war vorgesehen, den Insolvenzschutz erst ab der dreifachen Höhe des monatlichen Bezugsrahmens gelten zu lassen. Gestrichen wurde auch die Regelung, wonach der Schutz erst gilt, wenn der vereinbarte Zeitraum, in dem das Wertguthaben auszugleichen ist, 27 Kalendermonate nach der ersten Gutschrift übersteigt. Quelle: www.arbeit-und-arbeitsrecht.de