Aktionsprogramm der Bundesregierung konkretisiert Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland Das Bundeskabinett hat Ende August den vom Bundesministerium des Innern vorgelegten
Entwurf für das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz beschlossen. Außerdem wurden im Kabinett die entsprechenden Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorgestellt. Dazu erklären das Bundesministerium des Innern sowie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Mit dem im Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf werden die gesetzlichen Maßnahmen zur Umsetzung des am 16. Juli 2008 vom Kabinett verabschiedeten "Aktionsprogramms der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" für eine arbeitsmarktadäquate Steuerung der Zuwanderung hochqualifizierter Fachkräfte ergriffen. Wesentliche Punkte des Gesetzentwurfs sind: 1. Die Einkommensgrenze für Hochqualifizierte wird von dem Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung (derzeit 86.400 Euro) auf die Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung in Höhe von derzeit 63.600 Euro gesenkt, um Deutschland im internationalen Wettbewerb um die Besten zu stärken. Diese Einkommensgrenze orientiert sich an üblichen Gehältern, die in der Wirtschaft für Hochqualifizierte mit Berufserfahrung gezahlt werden. 1. Zur besseren Nutzung inländischer Potenziale sieht der Gesetzentwurf einen neuen Aufenthaltstitel vor, der Geduldeten einen sicheren Aufenthalt verschafft, wenn sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben und über eine verbindliche Einstellungszusage oder bereits über ein entsprechendes Arbeitsverhältnis verfügen. Auch geduldete Hochschulabsolventen, deren Studienabschluss in Deutschland anerkannt ist, und die zwei Jahre lang durchgehend in einem ihrer Qualifikation entsprechenden Beruf gearbeitet haben, sollen einen sicheren Aufenthalt erhalten können. Gleiches gilt für geduldete Fachkräfte, die zwei Jahre lang durchgehend in einem Beschäftigungsverhältnis standen, das eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt. 1. Die weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des "Aktionsprogramms der Bundesregierung - Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" werden durch Änderungen von Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen, die Bundesminister Olaf Scholz heute ebenfalls im Kabinett vorgestellt hat. Danach ist vorgesehen, den Zugang für alle Akademiker aus den neuen EU-Mitgliedstaaten durch den Verzicht auf die Prüfung des Vermittlungsvorrangs inländischer Arbeitssuchender zu erleichtern. Für Akademiker aus Drittstaaten soll der Arbeitsmarkt geöffnet werden, soweit für die angestrebte Beschäftigung keine inländischen Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen. Absolventen deutscher Auslandsschulen werden für jede Berufausbildung zugelassen. Der Zugang zu einer sich daran anschließenden Beschäftigung sowie bei Vorliegen eines akademischen Abschlusses zu jeder der Ausbildung entsprechenden Beschäftigung wird ohne Vorrangsprüfung ermöglicht. Ergänzend zu der mit dem Gesetzentwurf geregelten Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung als Fachkraft soll für geduldete Ausländer der Zugang zur Berufsausbildung erleichtert werden. Darüber hinaus sieht das von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble vorgelegte Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz eine nicht im Aktionsprogramm vorgesehene Änderung des Aufenthaltsgesetzes vor. Nach § 23a Aufenthaltsgesetz können die Länder eigene Härtefallkommissionen einsetzen, auf Grund deren Ersuchen die obersten Landesbehörden dem Ausländer bzw. der Ausländerin einen Aufenthaltstitel jenseits der übrigen im Gesetz normierten Voraussetzungen erteilen können. Bei Einführung dieser Regelung durch das Zuwanderungsgesetz zum 1. Januar 2005 wurde zunächst eine Befristung bis zum 31. Dezember 2009 vorgesehen, da keine Erfahrungen mit einer solchen Regelung vorlagen. Da sich diese Regelung bewährt hat und mittlerweile alle Bundesländer Härtefallkommissionen eingerichtet haben, die erfolgreich arbeiten, wird die gesetzliche Befristung aufgehoben. Das Arbeitsmigrationssteuerungsgesetz mit der darin enthaltenen Entfristung der Härtefallregelung soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Quelle: www.bmas.de