Das Gesetz zur Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre einschließlich der Folgeänderungen wird zur Zeit erarbeitet. Es ist geplant, den Gesetzentwurf am 29. November 2006 im Kabinett zu verabschieden.
Anschließend soll das Gesetz im Deutschen Bundestag beraten werden. Eine endgültige Annahme ist für das Frühjahr 2007 vorgesehen. Richtschnur ist die Einhaltung der Ziele beim Rentenbeitrag und der Rentenhöhe. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung soll 20 Prozent bis zum Jahre 2020 und 22 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht überschreiten. Das Rentenniveau soll bis zum Jahre 2020 46 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns aller Beschäftigten und 43 Prozent bis zum Jahre 2030 nicht unterschreiten. Die Regelaltersgrenze soll von 2012 an mit dem Jahrgang 1947 bis zum Jahr 2029 schrittweise auf 67 Jahre angehoben werden. Es ist vorgesehen, das die Stufen der Anhebung zunächst einen Monat pro Jahr (65 bis 66) und dann zwei Monate pro Jahr (66 bis 67) betragen werden. Die Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre ist aber nur die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer. Ziel ist hier, bei den 55- bis 64-Jährigen von heute 41 auf 50 Prozent im Jahr 2010 zu kommen. Der Bund unterstützt dies mit der Initiative 50plus. Sie hat zum Ziel, die Chancen der 50-Jährigen und Älteren am Arbeitsmarkt zu verbessern. Dazu sollen Kombilohn und Eingliederungszuschüsse eingesetzt werden. Die Weiterbildung der 45-Jährigen und Älteren in Betrieben mit bis zu 250 Beschäftigten wird gefördert. Die Möglichkeit, Arbeitslose, die über 50 sind, befristet zu beschäftigen, wird europarechtskonform erweitert. Desweiteren sollen Betriebsrente und Riester-Rente (als zweite und dritte Säule) gestärkt werden. Vorgesehen sind Verbesserungen der Sicherung bei Insolvenz.
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