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NRW-Justiz vereinfacht gerichtliches Mahnverfahren

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NRW-Justiz vereinfacht gerichtliches Mahnverfahren - Anträge künftig online ohne amtlichen Vordruck Ab 14. August 2006 vereinfachen die beiden zentralen Mahngerichte Hagen und Euskirchen als bundesweite Pilotgerichte das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren. Das Verfahren läuft wie bislang über das Portal www.online-mahnantrag.de. Ab sofort entfällt aber das Beschaffen amtlicher Antragsformulare. Die Antragsdaten werden in einen automatisiert auslesbaren Strichcode ("Barcode") übertragen. So ist sichergestellt, dass die Anträge unverzüglich bearbeitet werden. Die Internet-Serviceseite enthält zahlreiche Hilfestellungen, sodass fehlerhafte oder unvollständige Angaben vermieden werden. Der am Bildschirm ausgefüllte Antrag wird auf weißem Standardpapier in Klarschrift und zusätzlich als Barcode ausgedruckt. Ministerin Müller-Piepenkötter: "Der ausgedruckte Antrag muss dann nur noch vom Antragsteller oder seinem Prozessbevollmächtigten unterschrieben und an das zuständige Mahngericht übersandt werden." Dort werden die Daten einfach, fehlerfrei und schnell automatisiert erfasst und der Mahnbescheid wird erlassen. Bislang konnten die Mahnbescheidsanträge zwar auch schon online bearbeitet werden. Sie mussten aber in ein herkömmliches amtliches Antragsformular gedruckt und anschließend per Post an das zuständige Gericht übersandt werden. Die unmittelbare elektronische Übermittlung an das Gericht setzt allerdings - anders als das Barcode-Verfahren - die Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur voraus. Weitere Informationen unter: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.