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Novelle des Urheberrechts

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Die Bundesregierung hat am 22. März 2006 den Entwurf eines Gesetzes Modernisierung des Urheberrechts beschlossen. Mit dem "Zweiten Korb" der Urheberrechtsnovelle modernisiert die Bundesregierung das Recht des geistigen Eigentums und passt es den Anforderungen der Informationsgesellschaft an. Es geht um einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft. Der Zweite Korb macht das deutsche Urheberrecht fit für das digitale Zeitalter. Informieren Sie sich beispielsweise über geplante Änderungen bzgl. Kopien unter www.kopien-brauchen-originale.de