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Nationaler Normenkontrollrat stimmt 2. Mittelstandsentlastungsgesetz zu

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat dem Nationalen Normenkontrollrat den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft" vorgelegt. Mit dem Gesetz ist eine Bürokratiekostenentlastung in Höhe von mindestens 16,7 Mio. EURO für die Unternehmen und mindestens 5 Mio. EURO für die Verwaltung geplant. Der Nationale Normenkontrollrat hat dem Gesetzentwurf am 19. Dezember 2006 zugestimmt und damit diesem Leuchtturmprojekt auf dem Gebiet des Bürokratieabbaues den Weg zur Verabschiedung im Kabinett geebnet. Der Gesetzentwurf, der Ende Januar 2007 im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, beinhaltet zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratieentlastung, mit denen im Kern vor allem klein- und mittelständische Unternehmen sowie Existenzgründer in den Bereichen Statistik, Buchführung, Sozialversicherungs-, Gewerbe-, Preis- sowie Straßenverkehrsrecht entlastet werden sollen. Zugleich wird die Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur verbessert. Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien sind die Ministerien ab dem 1. Dezember 2006 verpflichtet, bei neuen Gesetzesvorhaben eine ex ante Schätzung der Bürokratiekosten für die Wirtschaft, Bürger und Verwaltung vorzunehmen und diese gegenüber dem Nationalen Normenkontrollrat nachvollziehbar darzustellen. Quelle: www.bmwi.de