Das parlamentarische Verfahren zur Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie in das deutsche Eichrecht wurde mit dem Beschluss des Bundesrates vom 15. Dezember erfolgreich abgeschlossen. Damit werden
das Gesetz zur Änderung des Eichgesetzes und die Vierte Verordnung zur Änderung der Eichordnung Anfang 2007 mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Die Eigenverantwortung der Hersteller von Messgeräten wird durch das neue Gesetz gestärkt. Deutsche Messgerätehersteller können von den Erleichterungen der Richtlinie Gebrauch machen. Sie sind künftig maßgeblich für das Inverkehrbringen von Messgeräten verantwortlich und können unter verschiedenen Konformitätsbewertungsverfahren wählen. Durch die europäische Harmonisierung der Anforderungen wird zudem ein Beitrag zum Abbau von Handelshemmnissen geleistet. Quelle: www.bmwi.de