Wird ein Betrieb zehn Jahre erfolgreich fortgeführt, so soll künftig die Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig entfallen. Dieses ist das Ergebnis des am 25.10.2006 vom Kabinett verabschiedeten Gesetzentwurfs
zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge. Bei der Frage der geforderten Unternehmensfortführung wird nicht allein auf die Zahl der Arbeitsplätze abgestellt, sondern die ökonomische Situation des Unternehmens insgesamt betrachtet. Nach Schätzung des Instituts für Mittelstandsforschung werden in absehbarer Zukunft Jahr für Jahr über 70.000 Unternehmen an Nachfolger zu übergeben sein. In jedem Jahr werden davon rund 700.000 Arbeitsplätze abhängen. Wenn es bis Ende 2006 nicht gelingen sollte, das Gesetzgebungsverfahren vollständig abzuschließen, sollen Erben dennoch rückwirkend bereits zum 1. Januar 2007 von der Reform profitieren können. Quelle: www.bmwi.de