Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Besteuerung privater Telefonate bei Selbstständigen rechtens

E-Mail Drucken PDF
Das Hessische Finanzgericht in Kassel hat entschieden, dass die steuerliche Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern, die ihr Telefon am Arbeitsplatz privat benutzen, und Selbstständigen, die die private Nutzung ihrer gewerblichen Geräte der Einkommensteuer unterwerfen müssen, gerechtfertigt ist und nicht gegen das Grundgesetz verstößt (AZ: 6 K 1059/03). Zur Begründung erklärte das Gericht, der Arbeitgeber habe seinen Arbeitnehmern gegenüber aus finanziellen Gründen ein Interesse daran, die private Mitbenutzung des betrieblichen Telefons einzuschränken. Die Steuerbefreiung in diesem Fall diene lediglich der Steuervereinfachung. Selbstständige Unternehmer hätten kein solches Interesse. Deshalb könnte die Ausdehnung der Steuerfreiheit auf Unternehmer dazu führen, dass private Aufwendungen von der Steuer abgesetzt würden. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikationsgeräten sei daher sachlich gerechtfertigt, entschied der BFH.