Ihr IT-Partner für integrierte Geschäftsprozesse

Ein Haushalt, eine Rundfunkgebühr

E-Mail Drucken PDF

Die Rundfunkgebühr in Deutschland soll auf eine neue Basis gestellt werden. Statt einer Gerätegebühr soll es ab Januar 2013 eine Haushaltsabgabe geben. Darauf hat sich die Rundfunkkommission der Länder geeinigt. Der neue Beitrag soll nicht über der bisherigen Gebühr von 17,98 Euro liegen.

Die Unterscheidung zwischen Grund- und Fernsehgebühr fällt weg. Künftig soll jeder Haushalt einen einheitlichen Betrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen - egal, wie viele Fernseher, Radios oder Computer vorhanden sind.

Mit der Haushaltsabgabe wäre der Streit darüber, ob Gebühren auch für internetfähige Firmen-PCs und -Handys (sogenannte Smartphones) erhoben werden sollen, mit denen auch ferngesehen oder Radio gehört werden kann, vom Tisch. Das Aufspüren von "Schwarzsehern" und die fälligen Ermahnungen durch die GEZ fielen weg, denn vermutlich würde die Beweislast umgedreht: Pauschal muss jeder Haushalt erst einmal zahlen, und dann könnten Ausnahmen beantragt werden. Die Verwaltung einer solchen Abgabe könnte effektiver und günstiger werden.
In Unternehmen soll die Haushaltsabgabe künftig pro Betriebsstätte erhoben werden, gestaffelt nach der Zahl der Mitarbeiter. Für Kleinbetriebe mit bis zu vier Mitarbeitern soll ein ermäßigter Satz von einem Drittel des regulären Beitragssatzes gelten. Auch für Zweitwohnungen oder Ferienappartements soll nur ein Drittel erhoben werden. Der neue Rundfunkstaatsvertrag tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Bis dahin ändert sich für den Gebührenzahler nichts.

Quelle: www.tagesschau.de