Zu diesem Zweck wird sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanzmarktsteuer einsetzen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Diskutiert werden verschiedene Formen der Finanztransaktionssteuer sowie der Finanzaktivitätssteuer. Zusätzlich zur Bankenabgabe, die als Polster für zukünftige Krisen geschaffen wird, soll durch eine Finanzmarktsteuer ein weiteres Instrument geschaffen werden, das zur Kostendeckung in der derzeitigen Krise beiträgt und gleichzeitig risikoreiche Spekulationsgeschäfte eindämmt.
Option 1: Die Finanztransaktionssteuer
Eine Finanztransaktionssteuer könnte die Besteuerung des gesamten Handels an organisierten Börsen beinhalten, also Devisen, Aktien und Anleihen sowie den Handel mit Derivaten. Eine zentrale Idee ist, die Besteuerung gering zu halten. Gängige Vorschläge zur Höhe des Steuersatzes gehen von 0,01 % bis 0,1 % des jeweiligen Kurswertes aus. Zusätzlich ist eine Besteuerung nach Risikogehalt des Geschäftes denkbar. Bei einem Steuersatz von 0,01 % in Deutschland würde sie – nach Schätzungen des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung – zu einem Einnahmenplus von bis zu 11 Milliarden Euro führen. Als Vorteile der Finanztransaktionssteuer gelten: Sie würde den gesamten Finanzsektor an den Kosten der Krisenbewältigung beteiligen. Das Ausweichen von Finanzmarktakteuren ins Ausland könnte bei einer internationalen Einführung gebremst werden. Die Einnahmen, die durch eine Finanztransaktionssteuer erzielt werden könnten, sind wesentlich höher als bei der Finanzaktivitätssteuer. Eine Finanztransaktionssteuer könnte bei Geschäften mit niedrigen Margen zur Marktstabilisierung beitragen. Ebenfalls könnten die Gefahren, die vom automatisierten Handel ausgehen können, begrenzt werden. Gegen eine Finanztransaktionssteuer bestehen keine rechtlichen Einschränkungen oder Bedenken, da sie als Kapitalverkehrssteuer eingeführt werden könnte. Eine Einführung gestaltet sich für die meisten Marktsegmente einfach, da diese über Standardsysteme abgewickelt werden.
Option 2: Die Finanzaktivitätssteuer
Die Einführung einer Finanzaktivitätssteuer geht auf einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF) zurück. Die Bemessungsgrundlage für eine Finanzaktivitätssteuer wären Gewinne und Gehaltssummen der Banken. Eine Finanzaktivitätssteuer würde nur relativ geringe Verzerrungen hervorrufen. Die Chancen für eine Einführung auf internationaler Ebene könnten relativ hoch sein, da die Finanzaktivitätssteuer auf einen Vorschlag des IWF zurückgeht.
Sowohl die Finanztransaktionssteuer wie auch die Finanzaktivitätssteuer sind als ergänzende Instrumente zur beschlossenen Bankenabgabe denkbar. Ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidung für eines der dargestellten Modelle ist die politische Durchsetzbarkeit auf europäischer bzw. internationaler Ebene.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de


