Das bedeutet: Wer Steuern hinterzieht, kann nicht straffrei ausgehen, wenn er zum Beispiel von mehreren verheimlichten Auslandskonten nur diejenigen offenbart, deren Entdeckung er fürchtet. Er muss bei allen Konten "reinen Tisch machen", so der BGH. Auch müsse sich derjenige selbst anzeigen, bevor die Straftat entdeckt würde. Eine Selbstanzeige während einer polizeilichen Durchsuchung genüge nicht. Die Richter bestätigten damit die Verurteilung eines Geschäftsmannes, der wegen Steuerhinterziehung und Betrugs eine Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren erhalten hatte. Unter anderem hatte der Mann Steuern in Höhe von knapp drei Millionen Euro hinterzogen.
Quelle: www.tagesschau.de


