Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Dezember 2008 entschieden, dass die Abschaffung der Pendlerpauschale, wie sie der Deutsche Bundestag beschlossen hatte, nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aus
Sicht der Bundesregierung zählt jetzt, Klarheit für die Bürger zu schaffen, das Urteil mit aller Kraft umzusetzen, damit Millionen von Pendlern schnellstmöglich ihr Geld bekommen. Rückwirkend ab dem 1. Januar 2007 kann die Entfernungspauschale wieder entsprechend dem bis zum 31.12.2006 geltenden Recht, also in Höhe von 30 Cent vom ersten Kilometer an geltend gemacht werden. Die Bundesregierung wird angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation keine Maßnahmen ergreifen, um die mit der Umsetzung des Urteils einhergehenden Steuerausfälle von insgesamt rund 7,5 Mrd. ? für die Jahre 2007 - 2009 an anderer Stelle einzusparen. Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
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