Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt 2007 auf 4,2 % Der Bundestag hat am 1.12.2006 einen höheren Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Der Beitragssatz steigt damit zum 1. Januar
um 0,4 Prozentpunkte auf 19,9 Prozent. Zugleich votierte das Parlament am 30.11.2006 dafür, den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung stärker zu reduzieren als im Frühjahr vorgesehen. Der Satz soll nun von 6,5 auf 4,2 Prozent sinken. Dies sind 0,3 Prozentpunkte mehr als ursprünglich geplant. Der Grund ist der hohe Überschuss der Bundesagentur für Arbeit. Quelle: www.heute.de