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Höhere Rentenbeiträge ab 2007

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Das Bundeskabinett hat am 2.11.2006 den Entwurf der Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007 gebilligt. Das entsprechende Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats und soll zum 1. Januar 2007 in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung - wie im Koalitionsvertrag vereinbart - für das Jahr 2007 von 19,5 auf 19,9 Prozent angehoben. Der Beitragssatz der allgemeinen Rentenversicherung ist unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben so zu bestimmen, dass die Mindestnachhaltigkeitsrücklage zum Jahresende 0,2 Monatsausgaben erreicht. Dazu würde mit Blick nur auf das Jahr 2007 angesichts der erfreulicherweise über den Erwartungen liegenden Beitragseinnahmen in den ersten drei Quartalen 2006 und der aktuellen Wirtschaftsannahmen theoretisch bereits ein Beitragssatz von 19,7 Prozent ausreichen. Eine Anhebung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte hätte nach derzeitiger Einschätzung allerdings zur Folge, dass er bereits 2008 19,9 Prozent übersteigen würde. Um dies zu verhindern, bedürfte es dann erheblicher zusätzlicher Finanzmittel. Nur eine Anhebung des Beitragssatzes auf 19,7 Prozent könnte durch die übliche Rechtsverordnung erfolgen. Der mit Blick auf eine nachhaltige und verlässliche Rentenfinanzierung notwendige Beitragssatz von 19,9 bedarf der gesetzlichen Festlegung im Rahmen einer Fraktionsinitiative. Die ebenfalls gesetzlich erfolgende Festsetzung des Beitragsatzes in der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2007 von 25,9 Prozent auf 26,4 entspricht dem Verhältnis, in dem sich der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung verändert. Die Beiträge in der Alterssicherung der Landwirte werden gemäß dem Verhältnis von Beitrag und Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung des Leistungsspektrums im Altersvorsorgesystem der Landwirte bestimmt. Der Beitrag soll für das Kalenderjahr 2007 in den Alten Bundesländern monatlich 204 Euro und in den Neuen Bundesländern monatlich 176 Euro betragen. Damit verbunden ist auch die gesetzliche Neufestlegung der in diesem System geleisteten, aus den Beiträgen abgeleiteten Beitragszuschüsse. Quelle