Für Geländewagen ist nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) in München die volle Kraftfahrzeugsteuer für Pkw fällig. In einem vorläufigen Rechtschutzverfahren stellte das oberste Finanzgericht
fest, dass das europäische Recht keine Einstufung in die günstigere Lkw-Klasse vorschreibt (AZ: VII B 333/05). Bis zum Mai vergangenen Jahres galten so genannte Kombinationsfahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 2,8 Tonnen steuerlich als Laster. Bei solchen Fahrzeugen wird die Steuer nicht nach Hubraum, sondern nach Gewicht bemessen und fällt deshalb für Kleinlaster erheblich günstiger aus. Nach öffentlicher Kritik war diese Regelung im letzten Jahr außer Kraft gesetzt worden. Seitdem vertraten jedoch zahlreiche Halter die Auffassung, das europäische Recht sehe eine Einstufung in die Lkw-Steuerklasse vor. Der BFH fand allerdings keine solche Vorgabe im EU-Recht. Es sei Sache der einzelnen europäischen Mitgliedstaaten, die Steuer für verschiedene Fahrzeuge festzulegen. In der Regel gelte deshalb für Kombinationsfahrzeuge unabhängig von ihrem Gewicht die wesentlich höhere Pkw-Steuer. Nach deutschem Recht seien Geländewagen nur dann als Lkw zu besteuern, wenn sie "vorwiegend zur Beförderung von Lasten geeignet und bestimmt" sind, erklärte der BFH. Ob dies zutrifft, könne anhand der Herstellerkonzeption, des äußeren Erscheinungsbilds, der Ladefläche und der Zahl der Sitzplätze beurteilt werden.